FOODTRUCK seit 2014 

Küchen Dampf Foodtruck
Unterer Weg 20
97084 Würzburg
Telefon: 0173 6854644
info@kuechendampf.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KÜCHEN DAMPF FOOD TRUCK 
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen
Alex Klein (im weiterem „Küchendampf“ genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt)
beauftragt werden.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Küchendampf.
II. Vertragsabschluss und -Haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter
gegenüber Küchendampf zustande.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der
Veranstalter diese AGB an.
III. Warenangebot
Das Angebot von Küchendampf kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten
einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest
gleichwertige Ware vor.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Küchendampf ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Küchendampf zugesagten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an Küchendampf zu
zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen
von Küchendampf an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige
gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche
MwSt. noch hinzuzurechnen.
4. Rechnungen von Küchen Dampf sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von
Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Küchendampf berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, Küchen Dampf der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Küchendampf ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift
abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger
Küchendampf rechtzeitig bekanntzugeben. Die verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen
geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
V. Angebote, Optionen und freie Termine
1. Angebote von Küchendampf sind grundsätzlich vierzehn Tage gültig und freibleibend, sofern nichts
anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern
keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die
Angebote nach Erreichen der Frist.
2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der
Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines
Termins.
VI. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Küchendampf gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche
Teilnehmerzahl anzugeben.
2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Küchendampf schriftlich mitzuteilen.
3. Erhöhungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens drei Werktage vor
Veranstaltungsbeginn möglich.
4. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis spätestens 7 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß VII. berechnet.
5. Im Falle der Erhöhung der vom Veranstalter mitgeteilten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl für die Preisermittlung zugrunde gelegt.
6. Der Veranstalter verpflichtet sich, Küchendampf spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung den
genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf
nicht gewährleistet werden.
VII. Rücktritt des Veranstalters
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist Küchendampf berechtigt, Stornogebühren gemäß der
folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von Küchendampf zu vertreten.
a. bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b. bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c. bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
2. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter
zu 100% in Rechnung gestellt.
3. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern,
Eventlocations, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen
behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
4. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird
von Küchendampf rückbestätigt.
5. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Küchendampf einen höheren oder der
Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
VIII. Rücktritt von Küchendampf
Küchendampf ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
wenn
a. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter
von Küchendampf nicht mehr gewährleistet werden kann,
b. für die Mitarbeiter von Küchendampf aus anderen Gründen unzumutbar ist,
c. der Ruf sowie die Sicherheit von Küchendampf gefährdet wird,
d. im Falle höherer Gewalt,
e. wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.
Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.
IX. Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten
Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Küchendampf wird an der Erfüllung ihrer
Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz
der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt
gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu
verlängernder
Frist erbracht werden kann, wird Küchendampf von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit.
Soweit Küchendampf die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein
Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem
Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange
Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der
Auftragserteilung mitzuteilen, damit Küchendampf sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten
kann. Fehlen Küchendampf solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige
Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Küchendampf die Berechnung einer
Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort
entstehen, gehen nicht zu Lasten von Küchendampf.
3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Küchendampf selbst bei großer
Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise
sind vom Veranstalter zu beschaffen.
4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten
von Küchendampf. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die
zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
X. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen Küchendampf unverzüglich (nach Möglichkeit
vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24
Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Küchendampf als vom
Veranstalter akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht Küchendampf nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder
Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein
unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern
ausgeschlossen.
3. Küchendampf versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und
vorschriftsmäßig transportiert werden. Küchendampf haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für
Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche
Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße
Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare
Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der
Ware, insbesondere der Lebensmittel.
XI. Haftung von Küchendampf
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Küchendampf infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder
durch die Ver-letzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß
verwendet werden kann, so gelten untere Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden
Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Küchendampf , aus
welchen Rechtsgründen auch immer, nur
§ bei Vorsatz,
§ bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
§ bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
§ bei Mängeln, die Küchendampf verschwiegen oder deren Abwesenheit Sie garantiert hat,
§ bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Küchendampf auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der
Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht
an Küchendampf zurück gibt sondern diese an Dritte verteilt.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, der Küchendampf im Auftrag des
Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Küchendampf nicht eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der
Fremdbetriebe
nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche Küchendampf
gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5. Ebenso wenig haftet Küchendampf für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters
selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6. Der Veranstalter ist verpflichtet, Küchendampf rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
XII. Haftung des Veranstalters
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden,
haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind Küchendampf voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder
Diebstahl des verwendeten Eigentums von Küchendampf wird dies dem Veranstalter zur Gänze in
Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird Küchendampf den Abschluss geeigneter Versicherungen vom
Veranstalter verlangen. Küchendampf haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von
Verlust, Bruch oder Beschädigung.
2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung
dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und
werden durch Küchendampf gesondert berechnet.
XIII. Datenschutz
Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben.
XV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Küchendampf.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Würzburg, soweit der
Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Würzburg.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2024